Nachforderungen bei Heizkostenabrechnung

Finanzielle Unterstützung durch Jobcenter möglich – Antrag rechtzeitig stellen

Liebe Mieterinnen und Mieter,
möglicherweise geraten Sie durch stark erhöhte Ausgaben für das Heizen auch in diesem Jahr in finanzielle Schwierigkeiten, evtl. Nachzahlungen bei den Heizkosten zu begleichen. Allerdings besteht die Möglichkeit, für diesen Monat finanzielle Unterstützung durch die Jobcenter zu erhalten.

Dies ist auch nach der Reform von Hartz IV zum Bürgergeld möglich und kann der Fall sein, wenn in diesem Monat Heizkosten nachgezahlt oder Brennstoffvorräte nachgekauft werden müssen.

Sie können also Bürgergeld für den Monat erhalten, in dem Ihr finanzielles Limit durch Heizkosten überschritten wurde. Mit dieser einmaligen Zahlung sollen die finanziellen Belastungen durch Heizkosten abgefedert werden.

Der Antrag muss aber in dem Monat gestellt werden, in dem die Ausgaben für das Heizen angefallen sind.

Die Regelung, wonach Betroffene bis zu drei Monate lang Zeit gehabt haben, einen Antrag zu stellen, ist zum 31.12.2023 ausgelaufen.

Kontakt

E-Mail: info@bauverein-gevelsberg.de
Telefon: +49 (0) 23 32 / 91 58 - 0

Adresse

Bauverein Gevelsberg eG
Am Ennepebogen 1
58285 Gevelsberg

Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung

Montag: 9:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 – 17:00 Uhr

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