Was passiert, wenn wir uns trennen und nur einer ausziehen und der andere wohnen bleiben möchte?

Sofern Sie als Mitglied in der Wohnung verbleiben, ändert sich grundsätzlich erst einmal gar nichts. Für den Fall, dass das Mitglied die Wohnung verlässt und das bisherige Nicht-Mitglied aber in der Wohnung bleiben möchten, bedarf es einiger Schritte. Zunächst sollte bereits mit der Kündigung der Wohnung der Hinweis erfolgen, dass das Nutzungsverhältnis vom Partner / Mitbewohner fortgesetzt werden soll. Sofern die Mitgliedschaft nicht übertragen werden soll, ist es erforderlich, dass eine neue Mitgliedschaft erworben wird, um einen neuen Nutzungsvertrag abschließen zu können.

Kontakt

E-Mail: info@bauverein-gevelsberg.de
Telefon: +49 (0) 23 32 / 91 58 - 0

Adresse

Bauverein Gevelsberg eG
Am Ennepebogen 1
58285 Gevelsberg

Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung

Montag: 9:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 – 17:00 Uhr

Marketinginitiative der Wohnungsbaugenossenschaften Deutschland e.V.

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