Das Recht zur Nutzung einer unserer Genossenschaftswohnungen ist an die Mitgliedschaft gebunden. Daher kann im Falle der Kündigung der Mitgliedschaft die Wohnung nicht dauerhaft behalten werden.
Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie muss mindestens ein Jahr vorher schriftlich erfolgen.
Die jährlich ausgezahlte Dividende ist kapitalertragssteuerpflichtig. Sofern uns kein entsprechender Freistellungsauftrag für Kapitalerträge vorliegt (die zurzeit geltenden Sparer- Pauschalbeträge / Freistellungsbeträge betragen für Einzelpersonen 801 Euro, für Eheleute 1.602 Euro), sind auf die Dividende 25 % Kapitalertragsteuer zu erheben und an das Finanzamt abzuführen.
Nach Erwerb der Mitgliedschaft im laufenden Jahr wird man erstmalig zum 01.01. des auf den Beitritt folgenden Jahres dividendenberechtigt. Die jährliche Rendite aus dem Genossenschaftsanteil beträgt zurzeit 4 % (Dividende) und wird daraufhin erstmalig – nach stattgefundener Mitgliederversammlung – in der Mitte des übernächsten Jahres nach dem erfolgten Beitritt ausgezahlt.
Neben dem Pflichtanteil können derzeit keine weiteren freiwilligen Anteile gezeichnet werden.
Nach Erwerb der Mitgliedschaft und Einzahlung des Genossenschaftsanteiles sowie des Eintrittsgeldes entstehen keine weiteren jährlichen Kosten für die Mitglieder.
Die Mitgliedschaft kann durch Übernahme eines Genossenschaftsanteiles im Wert von 650,00 € sowie einem Eintrittsgeld in Höhe von 25,00 € erworben werden.
Eine Ratenzahlung kann grundsätzlich nicht angeboten werden.
Mitglied werden in einer Genossenschaft können:
1. natürliche Personen
2. Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Um Mitglied zu werden, muss der Bewerber einen Pflichtanteil (Geschäftsanteil) zeichnen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.