Was passiert, wenn ein Mitglied verstirbt?
Stirbt ein Mitglied, so endet die Mitgliedschaft zum Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist. Das Geschäftsguthaben wird – nach jeweils stattgefundener Mitgliederversammlung – zu Gunsten der Erben Mitte des Folgejahres ausgezahlt. Zur Nachlassregelung sind Sterbeurkunde, Kopie aus dem Familienstammbuch oder Erbschein und die aktuelle Bankverbindung vorzulegen.
Neben der Beendigung der Mitgliedschaft im Todesfall besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass diese durch einen Erben unter einer neuen Mitgliedsnummer – bei Erlass des Eintrittsgeldes in Höhe von 25,00 Euro – fortgesetzt wird.