Hausreinigung – wie sieht es damit aus?
Die Hausreinigung (das Reinigen des Treppenhauses, der gemeinschaftlichen Räume sowie der Hauszugangswege) gehört zu Ihren Pflichten. Die Arbeiten erfolgen im Regelfall in Abstimmung mit den Hausmitbewohnern gemäß eines im Haus bestehenden Reinigungsplanes im wöchentlichen / monatlichen Wechsel.
Grundsätzlich besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Hausreinigung von einer Fachfirma durchführen zu lassen. Die Kosten geben wir dann im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung an Sie weiter. Die Abrechnung dieser Kosten erfolgt nach der Anzahl der Wohneinheiten. Voraussetzung für die Reinigung durch eine Fachfirma ist jedoch, dass mindestens 75 % der Nutzer Ihrer Hausgemeinschaft unserem Angebot zugestimmt haben. Andernfalls sind die Reinigungsarbeiten weiterhin in Eigenleistungen durch die Nutzer zu erbringen.