Wann werden die Betriebskosten abgerechnet?

Die Betriebskosten werden immer für den Abrechnungszeitraum vom 01.01. bis 31.12. eines jeden Jahres abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt im Regelfall bis zur Mitte des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Jahres, spätestens jedoch zum Ende dieses Jahres. Eine unterjährige Zwischenabrechnung im Rahmen einer Wohnungskündigung ist nicht möglich.

Kontakt

E-Mail: info@bauverein-gevelsberg.de
Telefon: +49 (0) 23 32 / 91 58 - 0
Fax: +49 (0) 23 32 / 91 58 - 49

Adresse

Bauverein Gevelsberg eG
Am Ennepebogen 1
58285 Gevelsberg

Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung

Montag: 9:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 – 17:00 Uhr

Marketinginitiative der Wohnungsbaugenossenschaften Deutschland e.V.

Jetzt auch mit flexiblem
Wohnungstausch!