Wann werden die Betriebskosten abgerechnet?
Die Betriebskosten werden immer für den Abrechnungszeitraum vom 01.01. bis 31.12. eines jeden Jahres abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt im Regelfall bis zur Mitte des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Jahres, spätestens jedoch zum Ende dieses Jahres. Eine unterjährige Zwischenabrechnung im Rahmen einer Wohnungskündigung ist nicht möglich.