Die Besichtigung der Wohnung beim Vormieter erfolgt ohne Vertreter der Genossenschaft – warum?
Der Hauptgrund hierfür besteht darin, dass eine Wohnungsbesichtigung mit drei Parteien regelmäßig schwierig zu koordinieren ist. Zudem werden häufig zwischen dem Vormieter und den Interessenten Besichtigungen außerhalb unserer Geschäftszeiten und insbesondere am Wochenende abgestimmt. Für Fragen, die der Vormieter nicht beantworten kann, stehen wir Ihnen während unserer Sprechzeiten gerne persönlich und während unserer Geschäftszeiten auch telefonisch zur Verfügung. Für den Fall, dass die Wohnung bereits an uns zurückgegeben wurde, händigen wir Ihnen den Schlüssel während unserer Sprechzeiten gegen Vorlage eines Ausweises für eine eigenständige Besichtigung aus. Nach Absprache kann auch eine durch uns begleitete Besichtigung erfolgen.