Darf ich eine bauliche Veränderung in meiner Wohnung oder am Haus vornehmen?

Bauliche Veränderungen in der Wohnung oder am Haus bedürfen grundsätzlich unserer Zustimmung. Entsprechende Anträge sollten schriftlich an uns gerichtet werden. Nach Prüfung Ihres Antrages wird von uns bei einer positiven Entscheidung im Regelfall eine schriftliche Genehmigung erteilt, welche mit Auflagen verbunden sein kann (z.B. sach- und fachgerechte Ausführung, Rückbaupflicht, Sicherheitsleistung / Kaution etc.).

Kontakt

E-Mail: info@bauverein-gevelsberg.de
Telefon: +49 (0) 23 32 / 91 58 - 0

Adresse

Bauverein Gevelsberg eG
Am Ennepebogen 1
58285 Gevelsberg

Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung

Montag: 9:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 – 17:00 Uhr

Marketinginitiative der Wohnungsbaugenossenschaften Deutschland e.V.

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