Pflichten

Schnee- und Glatteisbeseitigung – muss ich die Arbeiten selbst erledigen?

Die Pflicht zur Schnee- und Glatteisbeseitigung obliegt gemäß Hausordnung den jeweiligen Hausbewohnern. Sofern man selbst aufgrund des Alters oder einer körperlichen Behinderung bzw. Krankheit nicht in der Lage ist, der Schneeräumpflicht nachzukommen, hat man für geeigneten Ersatz zu sorgen. Häufig finden sich dafür hilfsbereite Nachbarn aus der Hausgemeinschaft. Die Schneeräumpflicht umfasst die Hauszuwegung sowie den Bürgersteig und ist gemäß der Ortsatzung der Stadt Gevelsberg durchzuführen. Dabei sind die Gehwege (Hauszuwegung sowie Bürgersteig) zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr schnee- und eisfrei zu halten (nach Ende des Schneefalls). Ähnlich wie bei der Hausreinigung besteht auch hier die Möglichkeit, die Schnee- und Glatteisbeseitigung von einer Fachfirma durchführen zu lassen. Bei der Umlage der Kosten sowie der Voraussetzung, die Arbeiten durch eine Fachfirma erledigen zu lassen, verhält es sich wie bei der Hausreinigung.

Hausreinigung – wie sieht es damit aus?

Die Hausreinigung (das Reinigen des Treppenhauses, der gemeinschaftlichen Räume sowie der Hauszugangswege) gehört zu Ihren Pflichten. Die Arbeiten erfolgen im Regelfall in Abstimmung mit den Hausmitbewohnern gemäß eines im Haus bestehenden Reinigungsplanes im wöchentlichen / monatlichen Wechsel. Grundsätzlich besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Hausreinigung von einer Fachfirma durchführen zu lassen. Die Kosten geben wir dann im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung an Sie weiter. Die Abrechnung dieser Kosten erfolgt nach der Anzahl der Wohneinheiten. Voraussetzung für die Reinigung durch eine Fachfirma ist jedoch, dass mindestens 75 % der Nutzer Ihrer Hausgemeinschaft unserem Angebot zugestimmt haben. Andernfalls sind die Reinigungsarbeiten weiterhin in Eigenleistungen durch die Nutzer zu erbringen.
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