Sofern Sie als Mitglied in der Wohnung verbleiben, ändert sich grundsätzlich erst einmal gar nichts. Für den Fall, dass das Mitglied die Wohnung verlässt und das bisherige Nicht-Mitglied aber in der Wohnung bleiben möchten, bedarf es einiger Schritte. Zunächst sollte bereits mit der Kündigung der Wohnung der Hinweis erfolgen, dass das Nutzungsverhältnis vom Partner / Mitbewohner fortgesetzt werden soll. Sofern die Mitgliedschaft nicht übertragen werden soll, ist es erforderlich, dass eine neue Mitgliedschaft erworben wird, um einen neuen Nutzungsvertrag abschließen zu können.