Grundsätzlich ist es sinnvoll, uns mitzuteilen, wenn sich an der Personenzahl in Ihrer Wohnung etwas ändert, damit wir wissen, wer in unseren Häusern wohnt. Im Regelfall erfolgt dies durch die An- / Ummeldung beim Einwohnermeldeamt und der von uns auszufüllenden Wohnungsgeberbestätigung. Unmittelbare Auswirkungen auf die jährliche Umlagenabrechnung hat dies jedoch nicht, da die unterschiedlichen Nebenkostenarten nicht nach Personen umgelegt werden.
Sofern Sie als Mitglied in der Wohnung verbleiben, ändert sich grundsätzlich erst einmal gar nichts. Für den Fall, dass das Mitglied die Wohnung verlässt und das bisherige Nicht-Mitglied aber in der Wohnung bleiben möchten, bedarf es einiger Schritte. Zunächst sollte bereits mit der Kündigung der Wohnung der Hinweis erfolgen, dass das Nutzungsverhältnis vom Partner / Mitbewohner fortgesetzt werden soll. Sofern die Mitgliedschaft nicht übertragen werden soll, ist es erforderlich, dass eine neue Mitgliedschaft erworben wird, um einen neuen Nutzungsvertrag abschließen zu können.
Im Rahmen von Verstößen gegen die Hausordnung sowie allen anderen Verstößen ist es aus unserer Sicht zunächst sinnvoll, zu versuchen, die Unstimmigkeiten im persönlichen Gespräch mit dem Hausmitbewohner auszuräumen. Ist dies nicht möglich, wenden Sie sich bitte zeitnah direkt an uns. Um Ihrem Anliegen entsprechend nachgehen zu können, bitten wir Sie, sich im Bereich „Downloads“ ein entsprechendes „Beschwerdeprotokoll“ auszudrucken, welches Ihnen – als Hilfsmittel gedacht – aufzeigt, welche Informationen wir für die Bearbeitung Ihres Anliegens benötigen. Daraufhin können wir dann entsprechend Ihrem Anliegen tätig werden.
Bauliche Veränderungen in der Wohnung oder am Haus bedürfen grundsätzlich unserer Zustimmung. Entsprechende Anträge sollten schriftlich an uns gerichtet werden. Nach Prüfung Ihres Antrages wird von uns bei einer positiven Entscheidung im Regelfall eine schriftliche Genehmigung erteilt, welche mit Auflagen verbunden sein kann (z.B. sach- und fachgerechte Ausführung, Rückbaupflicht, Sicherheitsleistung / Kaution etc.).
Unsere Wohnungen sind an das Kabelnetz der Vodafone GmbH angeschlossen. Hierüber können neben den Standardprogrammen eine Vielzahl von Programmen in Form von Zusatzpaketen optional empfangen werden. Aus diesem Grund und zur Wahrung eines einheitlichen Fassadenbildes gestatten wir die Anbringung einer Satelliten-Anlage an unserer Außenfassade oder im Bereich unserer Balkone im Regelfall nicht.
Soweit es sich nicht um die Kleintierhaltung (z.B. Fische, Hamster, Vögel) handelt, bedarf die Tierhaltung unserer Zustimmung. Hinsichtlich der Hunde- und Katzenhaltung weisen wir darauf hin, dass wir diese auf Ihren Antrag i. d. R. bis auf jederzeitigen Widerruf dulden, sofern dies mit der Hausgemeinschaft abgestimmt ist. Erfahrungsgemäß gibt es dann keinerlei Schwierigkeiten.