Kündigung

Dauernutzungsverträge

Mit unseren Mitgliedern werden Dauernutzungsverträge abgeschlossen. Hierdurch besteht für die Genossenschaft praktisch keine Kündigungsmöglichkeit des Nutzungsverhältnisses soweit es nicht zu schwerwiegenden Verstößen gegen den Nutzungsvertrag kommt.

Kann ich meine Mitgliedschaft übertragen?

Ein passives Mitglied (Mitgliedschaft ohne Genossenschaftswohnung) kann jederzeit, auch im Laufe des Geschäftsjahres, sein Geschäftsguthaben durch schriftliche Vereinbarung auf einen anderen übertragen und hierdurch aus der Genossenschaft ohne Auseinandersetzung ausscheiden, sofern der Erwerber bereits Mitglied ist oder Mitglied wird. Die Übertragung bedarf der Zustimmung des Vorstandes.

Kontakt

E-Mail: info@bauverein-gevelsberg.de
Telefon: +49 (0) 23 32 / 91 58 - 0

Adresse

Bauverein Gevelsberg eG
Am Ennepebogen 1
58285 Gevelsberg

Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung

Montag: 9:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 – 17:00 Uhr

Marketinginitiative der Wohnungsbaugenossenschaften Deutschland e.V.

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Aktuelle Stellenangebote

Gärtner im Garten- und Landschaftsbau

(w/m/d)

Arbeiten Sie gern im Freien und haben Freude an gepflegten Grünflächen? Bei uns übernehmen Sie vielseitige Aufgaben von der Grün- und Baumpflege bis hin zu Pflanz- und Pflaster-Arbeiten.

Mitarbeiter*in für die kaufmännische Wohnungsverwaltung und Quartiersarbeit

(w/m/d) in Teilzeit

Gestalten Sie lebendige Quartiere aktiv mit: Sie sind erste Ansprechperson für Mieter*innen, kümmern sich um Anliegen vor Ort und unterstützen die kaufmännische Wohnungsverwaltung. Gleichzeitig bringen Sie sich in Projekte und Veranstaltungen ein und stärken so das Miteinander im Quartier.

Hausmeister*in

(w/m/d) als geringfügige Beschäftigung (Minijob)

Abwechslungsreiche Aufgaben rund um gepflegte Eingangsbereiche und Allgemeinflächen, Unterstützung im Winterdienst, Verantwortung für Materialannahme und -transport sowie vielseitige kleine handwerkliche Arbeiten und Reparaturen.