Finanzielles

Kostenmietenprinzip

Die Höhe der Nutzungsgebühr ist durch die satzungsgemäße Aufgabe einer sozial verantwortbaren Wohnraumversorgung für unsere Mitglieder geprägt. Sie basiert grundsätzlich auf dem sogenannten Kostenmietenprinzip. Dies bedeutet, dass die Nutzungsgebühr gerade die Höhe erreicht, die zur Deckung der laufenden Aufwendungen gemäß der einschlägigen wohnungswirtschaftlichen Kalkulationen notwendig ist. Sie liegt daher in den meisten Fällen deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete wie sie aus dem örtlichen Mietpreisspiegel ermittelt werden kann.

Dividende

Das Mitglied ist automatisch auch Miteigentümer der Genossenschaft und erhält eine jährliche Dividende von zur Zeit 4 % auf den Geschäfts- oder Pflichtanteil, die aus den wirtschaftlichen Erträgen der Genossenschaft bestritten wird.

Wann werden die Betriebskosten abgerechnet?

Die Betriebskosten werden immer für den Abrechnungszeitraum vom 01.01. bis 31.12. eines jeden Jahres abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt im Regelfall bis zur Mitte des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Jahres, spätestens jedoch zum Ende dieses Jahres. Eine unterjährige Zwischenabrechnung im Rahmen einer Wohnungskündigung ist nicht möglich.

Muss ich meinen Genossenschaftsanteil / Dividende versteuern?

Die jährlich ausgezahlte Dividende ist kapitalertragssteuerpflichtig. Sofern uns kein entsprechender Freistellungsauftrag für Kapitalerträge vorliegt (die zurzeit geltenden Sparer- Pauschalbeträge / Freistellungsbeträge betragen für Einzelpersonen 801 Euro, für Eheleute 1.602 Euro), sind auf die Dividende 25 % Kapitalertragsteuer zu erheben und an das Finanzamt abzuführen.

Wann erhalte ich das erste Mal eine Dividende und wie hoch ist diese?

Nach Erwerb der Mitgliedschaft im laufenden Jahr wird man erstmalig zum 01.01. des auf den Beitritt folgenden Jahres dividendenberechtigt. Die jährliche Rendite aus dem Genossenschaftsanteil beträgt zurzeit 4 % (Dividende) und wird daraufhin erstmalig – nach stattgefundener Mitgliederversammlung – in der Mitte des übernächsten Jahres nach dem erfolgten Beitritt ausgezahlt.
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