Organe der Genossenschaft
Mitgliederversammlung
Zentrales Organ der Genossenschaft ist die einmal jährlich stattfindende Mitgliederversammlung, in der jedes Mitglied eine Stimme hat. Die Mitgliederversammlung wählt den Aufsichtsrat und beschließt u. a. über den Jahresabschluss und Satzungsänderungen.
Aufsichtsrat
Der 9-köpfige Aufsichtsrat bestellt, fördert, berät und überwacht den Vorstand unserer Genossenschaft.
Vorstand
Die Mitglieder des Vorstandes leiten die Genossenschaft in eigener Verantwortung unter Beachtung der Beschränkungen gemäß gesetzlicher Richtlinien und der genossenschaftseigenen Satzung. Der Vorstand besteht aus einem hauptamtlichen und einem nebenamtlichen Geschäftsführer der Genossenschaft.