Genossenschaftliche Praxis

Aus den Prinzipien, Aufgaben und Zielen unserer Genossenschaft ergeben sich im wesentlich folgende Erkennungsmerkmale für die tägliche Praxis:           

Mitgliedschaft

Für den Abschluss eines Nutzungsvertrages ist die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft zwingende Voraussetzung. Der zu erwerbende Pflichtanteil an der Genossenschaft beträgt 650 € und wird selbstverständlich bei Austritt aus der Genossenschaft unter Beachtung der satzungsgemäßen Kündigungsfristen ausgezahlt. Neben dem Pflichtanteil wird ein Eintrittsgeld in Höhe von 25 € erhoben. Eine Mietkaution fällt im Gegensatz zu den meisten anderen Wohnungsanbietern nicht an.

Vergabe der Wohnungen

Die Vergabe der Wohnungen erfolgt grundsätzlich nach der Dauer der Mitgliedschaft. Es ist daher in jedem Fall sinnvoll, so früh wie möglich Mitglied zu werden, um sich die entsprechenden Anwartschaften zu sichern.

Dauernutzungsverträge

Mit unseren Mitgliedern werden Dauernutzungsverträge abgeschlossen. Hierdurch besteht für die Genossenschaft praktisch keine Kündigungsmöglichkeit des Nutzungsverhältnisses, außer bei schwerwiegenden Verstößen gegen den Nutzungsvertrag.

Dividende

Das Mitglied ist automatisch auch Miteigentümer der Genossenschaft und erhält eine jährliche Dividende von zur Zeit 4% auf den Geschäfts- oder Pflichtanteil, die aus den wirtschaftlichen Erträgen der Genossenschaft bestritten wird.

Kostenmietenprinzip

Die Höhe der Nutzungsgebühr ist durch die satzungsgemäße Aufgabe einer sozial verantwortbaren Wohnraumversorgung für unsere Mitglieder geprägt. Sie basiert grundsätzlich auf dem sogenannten Kostenmietenprinzip. Dies bedeutet, daß die Nutzungsgebühr gerade die Höhe erreicht, die zur Deckung der laufenden Aufwendungen gemäß der einschlägigen wohnungswirtschaftlichen Kalkulationen notwendig ist. Sie liegt daher in den meisten Fällen deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete, wie sie aus dem örtlichen Mietpreisspiegel ermittelt werden kann.

Instandhaltungsmaßnahmen und Modernisierungen

Aus der satzungsgemäßen Aufgabe der Genossenschaft ergibt sich insbesondere auch die Verpflichtung, für die langfristige Erhaltung des Wohnungsbestandes durch Instandhaltungsmaßnahmen, aber auch zeitgemäße Anpassung der Ausstattung durch Modernisierungen Sorge zu tragen, um den sich ändernden Bedürfnissen unserer Mitglieder zu folgen. Diese wichtigen Aufgaben wurden und werden von uns mit einem hohen Zeit- und Kostenaufwand erfüllt. Neben den langfristigen Investitionen für die Großinstandhaltung- und modernisierung steht selbstverständlich der tägliche Service für unsere Mitglieder bei den laufenden Reparaturen im Mittelpunkt. Diese Aufgabe wird zusammen mit heimischen Handwerksbetrieben und unserem Regiebetrieb erfüllt, in dem verschiedene Handwerker fest beschäftigt sind, um unseren Mitgliedern schnell und flexibel helfen zu können.